Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sun2World Sustainable Energy Projects GmbH

Geltungsbereich

Für alle von uns geschlossenen Verträge sowie für diesbezügliche vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos annehmen oder in Einzelkorrespondenz auf diese verwiesen wird. Unser Stillschweigen zu Gegenbedingungen auch in Auftragsannahmebestätigungen gilt nicht als Anerkennung.

Auch wenn bei Bestehen laufender Geschäftsverbindungen bei Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich unsere AGB in ihrer bei Beauftragung unter https://www.sun2world.at/terms-conditions-of-use/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Dem Vertragspartner wird auf Anforderung die jeweils aktuelle Fassung der AGB sowie der AEB auch in gedruckter Form kostenfrei zugesandt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner im Zusammenhang mit den Verträgen getroffen werden, sind in den Verträgen, diesen AGB, den allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB), und unseren Angeboten schriftlich niedergelegt.

Wir behalten uns vor, vom Lieferanten den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung zu fordern. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung ist dann Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.

Webportal: Registrierung; Umgang mit Passwörtern; Freiwilligkeit und Widerruflichkeit

  1. Voraussetzung für die Nutzung unseres Web-Portals ist die vorherige erfolgreich durchgeführte Anmeldung (Registrierung).
  2.  Der Kunde ist verpflichtet, beim Registrierungsvorgang die von uns geforderten Angaben zu machen und die geforderten Nachweise – insbesondere zu seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit – zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, hierbei nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese Angaben, falls sie sich ändern, eigenständig zu aktualisieren.
  3. Der Betrieb des Webportals ist eine freiwillige Leistung von uns, die wir jederzeit ändern oder einstellen können. Auch ein Anspruch des Kunden auf Freischaltung für unser Web-Portal besteht nicht. Die Anmeldung kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen oder nach pflichtgemäßem Ermessen von uns widerrufen werden. Vom Kunden bereits getätigte Bestellungen werden von einem eventuellen Widerruf nicht berührt.
  4. Der Kunde muss einen Registrierungsantrag über das Web Portal stellen. Dieser wird geprüft und nach positiver Prüfung freigegeben. Sollte der Kunde von uns keine Mitteilung zur Benachrichtigung/Freischaltung erhalten, kann er sich an folgende Servicestelle wenden: webportal@sun2world.at
  5. Der Kunde erhält im Rahmen des Registrierungsvorganges eine E-Mail mit Link zur Login-Seite, mit seinem Benutzernamen und muss bei der ersten Nutzung des Web Portals ein eigenes Passwort festlegen (nachfolgend „Zugangsdaten“).
  6. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten geheim zu halten und sie vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen. Der Verlust des Passwortes oder die missbräuchliche Nutzung eines Kontos sind unverzüglich zu melden. Der Kunde hat seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Für die unter den Benutzerkonten durchgeführten Aktionen, insbesondere für Bestellungen, ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich.
  7. Der Kunde erklärt sich weiter damit einverstanden, dass die Korrespondenz mit uns rechtsverbindlich über die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse des Kunden erfolgen kann. Der Kunde wird die Erreichbarkeit über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse sicherstellen.
  8. Verstößt der Kunde gegen eine der vorgenannten Pflichten, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden zur Einhaltung seiner Vertragspflichten bzw. zur Ergänzung oder Korrektur seiner Daten aufzufordern. Weiter sind wir – je nach Schwere des Verstoßes – berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Benutzerkonto zu sperren.

Vertragsschluss, Angebotsunterlagen, weitere Informationen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Der Kunde hält sich zwei Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen (Vertragsangebote) gebunden; wir können binnen dieser Frist ein solches Angebot durch Erklärung annehmen.
  2. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrags oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, außerdem dadurch, dass wir mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnen. Wir können schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
  3. Die Produktdarstellungen im Web Portal stellen keine bindenden Verkaufsangebote unsererseits dar. Mit Anklicken des Buttons [Bestellen] legt der Kunde die Ware in einen virtuellen Warenkorb. Mit Anklicken des Buttons [Bestellung abschicken] gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt erst mit der schriftlichen Annahme der Kundenbestellung durch uns (Auftragsbestätigung) zustande oder dadurch, dass wir mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnen.

  4. Die schriftliche Annahme des verbindlichen Kaufangebots durch uns (Auftragsbestätigung) kann auch per E-Mail erfolgen. Die Bestätigung des Zugangs des Kaufangebots durch uns (Bestelleingangsbestätigung), die der Kunde unverzüglich nach Absenden seiner Bestellung automatisiert erhält, stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar.
  5. Alle von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind – soweit nicht anders gekennzeichnet oder vereinbart – auf den Zeitpunkt des Abrufs durch den Kunden bezogen, da Informationen, Angebote und Preise von uns ständig aktualisiert werden.
  6. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Werkzeugen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder Verwendung für Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Vertragsgegenstand, Garantien, Leistungsänderungen

  1. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder unsere Auftragsbestätigung, sonst unser Angebot. Bei Bestellungen über das Web Portal ist unsere Auftragsbestätigung auf das vom Kunden abgegebene Kaufangebot maßgebend. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner diese schriftlich vereinbaren oder wir diese schriftlich bestätigt haben. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  2. Produktbeschreibungen, Darstellungen und technische Daten sind Leistungs-beschreibungen, jedoch keine vertraglichen Zusicherungen oder Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung. Soweit in Angeboten von Garantien die Rede ist, handelt es sich ausschließlich um Herstellergarantien. Etwaige Ansprüche hieraus sind gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  3. Wir behalten uns geringfügige Leistungsänderungen vor, sofern es sich um unwesentliche Änderungen handelt, die dem Kunden zuzumuten sind. Insbesondere handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstige Abweichungen sind vom Kunden hinzunehmen, auch wenn er bei seiner Bestellung auf Prospekte, Zeichnungen oder Abbildungen Bezug nimmt, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung als verbindliche Beschaffenheit. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass technische Abweichungen der Leistungsdaten auftreten können, insbesondere im Hinblick auf Farbunterschiede sowie die Rahmenhöhe und die Größe der Module. Der Einsatz von Subunternehmern durch uns ist stets zulässig.
  4. Ein Kostenvoranschlag für Dienstleistungen oder Werkverträge wird von uns nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilungen Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so werden wir den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

Leistungszeit, Verzögerungen, Teilleistungen, Leistungsort

  1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns schriftlich als verbindlich bezeichnet. Sämtliche Liefer- und Leistungsfristen stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung zugunsten unseres Unternehmens. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Pflichten (z.B. Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Leistung vereinbarter Anzahlungen) erfüllt hat.
  2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, an der Lieferung oder Leistung gehindert sind, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, insbesondere Rohstoffmangel auf den relevanten Rohstoffmärkten, Verzögerungen unserer Lieferanten und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, eine Bestellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
  3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
  4. Wird auf Wunsch des Kunden eine Verschiebung von Lieferterminen oder Terminen zur Leistungserbringung vereinbart, so sind wir berechtigt, die Vergütung zu dem Zeitpunkt zu verlangen, zu dem sie ohne die Verschiebung fällig geworden wäre. Die Vereinbarung über die Verschiebung von solchen Terminen bedarf der Schriftform.
  5. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
  6. Wir können Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % des Lieferumfangs vor.

  7. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben wurde oder wir die tatsächlich bestehende Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
  8. Werden wir von unserem Zulieferer selbst (endgültig) nicht beliefert, obwohl wir diesen sorgfältig ausgewählt haben und die Bestellung den Anforderungen an unsere Lieferpflicht genügt, so sind wir im Verhältnis zum Kunden zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt berechtigt, wenn wir dem Kunden unsere Nichtbelieferung anzeigen und – soweit zulässig – die Abtretung der uns gegen den Zulieferer zustehenden Ansprüche an den Kunden anbieten. Bei der Auswahl unserer Zulieferer haften wir nicht für leicht fahrlässiges Auswahlverschulden.
  9. Unser Sitz ist der Leistungsort, sofern nichts anderes angegeben oder vereinbart ist.

Verpackung, Versand, Gefahrübergang, Versicherung

  1. Unsere Lieferungen werden auf Kosten des Kunden fach- und handelsüblich verpackt.
  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch für Teillieferungen, Lieferungen im Rahmen der Nacherfüllung und auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit bei Vorliegen eines Werkvertrages eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
  3. Die Auswahl der Versandart, des Transporteurs und des Transportweges erfolgt durch uns, sofern uns keine schriftlichen Vorgaben des Kunden vorliegen. Bei dieser Auswahl haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  4. Für die Lieferung wird auf Kosten des Kunden, falls nichts Anderes vereinbart, eine Frachtversicherung abgeschlossen.

    Diese Frachtversicherung beinhaltet die Erstattung der beim Transport beschädigten oder untergegangenen Ware in Form einer kostenfreien Ersatzlieferung, inklusive Transport (Standardlieferung) an die ursprüngliche Lieferadresse oder als Warengutschrift durch die Sun2World GmbH.

  5. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistung ist die ordnungsgemäße Dokumentation offensichtlicher Mängel (Fehlmengen, beschädigte Verpackung oder Ware), bei Warenannahme durch den Empfänger, auf dem Scanner oder dem Frachtbrief des Transportdienstleisters, welcher durch die Sun2World GmbH beauftragt wurde.

Preise, Vergütung, Zahlung, Aufrechnung

  1. Alle Preise gelten, sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, ab unserem Sitz. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland sowie zuzüglich Fahrtkosten, Spesen, Verpackung, Versand und ggf. Transportversicherungen.
  2. Es sind die jeweils vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen. Dienstleistungen werden nach Aufwand berechnet.
  3. Der Versand unserer Ware erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorausüberweisung. Der Kunde verpflichtet sich, den Preis für unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Vertragsschluss zu bezahlen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Sofern ausnahmsweise keine Vorkasse zu leisten ist, sind Zahlungen, sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, sofort nach Leistungserbringung und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
  4. Wir akzeptieren ohne Vorliegen einer besonderen Vereinbarung nur unbare Zahlungen, d.h. Überweisungen auf unser in den Vertragsunterlagen angegebenes Bankkonto. Wechsel und Schecks werden grundsätzlich nicht, andernfalls lediglich zahlungshalber angenommen. Der Kunde hat die anfallenden Wechsel- und Diskontspesen sowie Einzugsspesen zu bezahlen. Diese sind sofort fällig. Für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest haften wir nicht, sofern uns hierbei nur leichte Fahrlässigkeit trifft.

  5. Dem Kunden wird gestattet, Dritte zur Erfüllung der uns gegenüber bestehender Verbindlichkeit anzuweisen. Leistet der Dritte so wie der Kunde uns gegenüber zur Leistung verpflichtet ist, so nehmen wir die Leistung des Dritten als vertragsgemäße Leistung des Kunden an.

  6. Der Kunde schuldet für den Fall des Zahlungsverzugs Zinsen in H.v. 8,5 % p.A.. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  7. Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder eines vergleichbaren Verfahrens unter einer anderen Rechtsordnung gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalten geltend zu machen.
  8. Der Kunde kann nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.
  9. Umstände, die nach Vertragsschluss eintreten und die Kalkulationsbasis in nicht vorhersehbarer Weise wesentlich beeinflussen und außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, berechtigen uns zur Anpassung des vereinbarten Preises in einer ausschließlich diesen Umständen Rechnung tragenden Höhe. Dies gilt insbesondere für Gesetzesänderungen, behördlichen Maßnahmen, Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten und Währungsschwankungen. Der auf dieser Grundlage angepasste Preis beruht auf derselben Kalkulationsgrundlage wie der ursprünglich vereinbarte und dient nicht der Gewinnsteigerung.
  10. Wenn uns nach Vertragsschluss ungünstige Informationen über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden zugehen, können wir – wenn nicht sowieso Vorauskasse zu leisten ist – die Bearbeitung und Lieferung von einer angemessenen Vorauszahlung des Kunden oder von einer Sicherheitsleistung durch Hinterlegung oder Bankbürgschaft abhängig machen.

Eigentum/ Eigentumsübergang

  1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
  2. Eine Weiterveräußerung eines noch in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Liefergegenstandes ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

Vertragsbeendigung

Wir können das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht oder seine Zahlungen endgültig eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder eine vergleichbares Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde, es sei denn, der Kunde leistet unverzüglich Vorkasse. Weiter können wir das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde Vorauskasse zu leisten hat und er sich diesbezüglich mindestens 14 Tage in Verzug befindet.

Allgemeine Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle unsere Leistungen unverzüglich nach Ablieferung bzw. Erbringung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.
  2. Der Kunde erkennt an, dass wir für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der von uns geschuldeten Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen sind. Er verpflichtet sich daher, sämtliche für eine sachgerechte Leistungsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Leistungen gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu testen sowie einen Funktionstest vor Montage, Weiterlieferung etc. zu unterziehen. Dies gilt auch für Liefergegenstände, die der Kunde unentgeltlich als Beigabe oder im Rahmen der Gewährleistung bekommt.
  4. Der Kunde hat Daten, die von unseren Leistungen betroffen, negativ beeinflusst oder gefährdet werden können, in anwendungsadäquaten Intervallen, zumindest aber einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  5. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass wir unsere Leistungen ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß erbringen (z.B. durch Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung).
  6. Der Kunde hat jegliche missbräuchliche Nutzung des Web Portals zu unterlassen, bei der Nutzung die geltenden Gesetze einzuhalten und nicht in Rechte Dritter einzugreifen. Insbesondere ist der Einsatz von Programmen, Programmfunktionen oder vergleichbaren technischen Einrichtungen, um die Nutzung des Kontos unter Umgehung der Benutzeroberfläche zu ermöglichen (z.B. durch Scipts, Robots, Posting- Automatismen), elektronische Angriffe (z.B. Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken) jedweder Art auf unser Netzwerk oder das Web Portal sowie das Laden schadhafter Daten/ Programme (z.B. Virenprogramme, Trojaner oder Spyware) oder die Benutzung in einer Art und Weise, welche die Verfügbarkeit des Web Portals für andere Kunden negativ beeinflusst, zu unterlassen.

Verwendungsbeschränkungen, Freistellung

  1. Wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind unsere Leistungen nicht zum Einsatz in lebenserhaltenden oder -unterstützenden Geräten und Systemen, Nuklearanlagen, für militärische Zwecke, in der Luft- und Raumfahrt oder für sonstige Zwecke, in denen ein Versagen des Produkts bei vernünftiger Einschätzung Leben bedrohen oder katastrophale Folgeschäden auslösen kann, bestimmt.
  2.  Verstößt der Kunde gegen Abs. 1, geschieht dies auf eigene Gefahr und in alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt uns hiermit von jeder Haftung aufgrund des Gebrauchs von Waren in solchen Zusammenhängen auf erstes Anfordern in vollem Umfang schad- und klaglos, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung.

Gewährleistung

  1. Das Vorliegen von Mängeln im Übergabezeitpunkt ist vom Vertragspartner nachzuweisen; § 924 ABGB findet keine Anwendung. Ebenso findet § 933b ABGB keine Anwendung. Ohne ausdrückliche weitergehende Vereinbarung wird ausschließlich eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Leistungen geschuldet. Für die Geeignetheit und Sicherheit unserer Leistungen für eine kundenseitige Applikation ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Eine unerhebliche Minderung der Qualität stellt keinen Sachmangel dar.
  2. Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen:
  • wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden,
  • bei natürlichem Verschleiß,
  • bei nicht ordnungsgemäßer Wartung,
  • bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,
  • bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.

Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Nichtvorliegens dieser Ausschlussgründe liegt beim Kunden. Die Mängelrechte des Kunden setzen weiter voraus, dass er seinen Rüge- und Untersuchungspflichten gemäß § 10 Abs. 1 ordnungsgemäß nachgekommen ist und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt hat.

Wegen eines Mangels sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue oder eine gleichwertige vorhergehende Produktversion, die den Mangel nicht aufweist, ist vom Kunden als Erfüllung zu akzeptieren, wenn dies für ihn zumutbar ist.

Der Kunde wird uns bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, uns umfassend informiert und uns die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.

Entstehen uns daraus Mehrkosten, dass unsere Leistungen verändert oder falsch bedient wurde, können wir verlangen, dass uns diese ersetzt werden. Wir können Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. Erhöhen sich die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten, haben wir diese nicht zu tragen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand vom Kunden nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferadresse verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem vertrags- und bestimmungsgemäßen Gebrauch. Personal- und Sachkosten, die der Kunde wegen der Mangelhaftigkeit unserer Leistungen geltend macht, sind auf Selbstkostenbasis zu berechnen.

Rücksendungen von mangelhaften Waren an uns dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung entsprechend der hierfür bei uns bestehenden Regeln erfolgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht erst zum Zeitpunkt der Annahme durch uns an unserem Geschäftssitz über. Wir sind berechtigt, Warenrücksendungen ohne vorherige Absprache abzulehnen.

Haftung

  1. Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich bei Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger.
  2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir nicht.
  3. Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Pönale zu unseren Lasten vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Geheimhaltung

  1. Wenn und soweit der Kunde im Zuge der Bearbeitung der Bestellung Kenntnisse und Informationen, insbesondere hinsichtlich technischer Einzelheiten erhält, verpflichtet er sich zur Geheimhaltung derselben.
  2. Die mitgeteilten Kenntnisse und Informationen dürfen nur im Rahmen der konkreten Bestellung verwendet werden und dementsprechend auch nur solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die in die Bearbeitung der Bestellung einbezogen und gleichermaßen zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind. Dritten dürfen die mitgeteilten Kenntnisse nur nach unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. In diesem Fall ist diesen Dritten eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen alle bereits übergebenen vertraulichen Unterlagen herauszugeben, und zwar unabhängig davon, ob diese zu Beginn der Zusammenarbeit übergeben wurden oder infolge der Bearbeitung unserer Bestellung erstellt worden sind. Diese Verpflichtung gilt insbesondere bei Beendigung der Zusammenarbeit. In diesem Fall sichert der Lieferant zu, dass die Übergabe der vertraulichen Unterlagen vollständig ist und keine Kopien zurückbehalten worden sind.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich vertraulicher Unterlagen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist explizit ausgeschlossen.

Exportkontrollklausel

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Weitergabe unserer Waren oder der von uns erbrachten Leistungen an Dritte die jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften des Exportkontrollrechts zu beachten und einzuhalten. Dabei sind insbesondere die exportkontrollrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie die der Republik Österreich einzuhalten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Weitergabe unserer Waren oder erbrachten Leistungen an Dritte, durch geeignete Prüfungen und Maßnahmen sicherzustellen, dass er durch eine solche Weitergabe oder Bereitstellung nicht gegen Embargo- oder Sanktionsverordnungen, insbesondere die der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, auch unter Berücksichtigung etwaiger Umgehungsverbote, verstößt.

  3. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet die Bestimmungen europäischer und US- Amerikanischer Sanktionslisten bezüglich etwaiger Geschäftstätigkeiten mit den dort aufgeführten Organisationen, Personen und Unternehmen zu beachten. Der Kunde hat außerdem sicherzustellen, dass die Verwendung oder Weitergabe unserer Waren und Leistungen keinen verbotenen oder genehmigungspflichtigen militärischen oder rüstungsrelevanten Zwecken dient, es sei denn, es liegen die entsprechenden notwendigen Genehmigungen hierfür vor.
  4.  Sofern es durch etwaige Prüfungen notwendig wird, hat uns der Kunde auf Anfrage unverzüglich sämtliche Informationen über den Endverbleib und -empfänger sowie den Verwendungszweck unserer gelieferten Waren und Leistungen zur Verfügung zu stellen.

  5.  Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, welche aus der Nichtbeachtung vorgenannter exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Empfänger geltend gemacht werden, vollumfänglich frei und verpflichtet sich zum Ersatz der uns daraus entstandenen Schäden und Aufwendungen.

Exportkontrollklausel

Bei der Bestimmung der Höhe eines etwaigen von uns zu erfüllenden Ersatzanspruches aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind unsere wirtschaftlichen Gegebenheiten, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und/oder Verschuldensbeiträge des Kunden und eine besonders ungünstige Einbausituation der Ware angemessen zu unseren Gunsten zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die wir tragen sollen, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Zulieferteils stehen.

Rechtswahl / Rechtsstandort

Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Linz, Oberösterreich, Österreich, Europäische Union hiermit bestimmt.

Monteur*in für Photovoltaik (m/w/d)

Ihre Aufgaben:
  • Vorbereitung und Organisation der Materialien für die Montage
  • Durchführung von Aufrüstungsarbeiten an Anlagen
  • Fachgerechtes Einsetzen und Verstecken der PV-Paneele auf den Dächern
  • Montage der Ladeboxen und sorgfältige Leitungsführung
  • Unterstützung bei Materialzubringung und allgemeinen Montagearbeiten
Ihre Qualifikationen und Stärken:
  • Idealerweise Erfahrung in der Montage von Photovoltaikanlagen und im Bereich Elektromobilität
  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit und ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein
  • Hohe Kundenorientierung und Servicebereitschaft
  • Begeisterung für erneuerbare Energien und nachhaltige Technologien
  • Schwindelfreiheit und Belastbarkeit bei Arbeiten auf Dächern
  • Reisebereitschaft innerhalb Europas
Das erwartet Sie bei uns:
  • Ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit einem attraktiven Entgeltsystem
  • Eine stabile und krisensichere Beschäftigung
  • Hervorragende Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten mit individuellen Entwicklungsplänen
  • Ein wertschätzendes Arbeitsklima, geprägt von einem offenen und respektvollen Miteinander

Wenn Sie von den Themen Nachhaltigkeit, E-Mobilität und erneuerbare Energien begeistert sind, dann leisten Sie auch Sie Ihren Beitrag zum Umweltschutz, zur Förderung der E-Mobilität und zur unabhängigen Stromerzeugung. Bewerben Sie sich jetzt und gestalten Sie aktiv die Zukunft mit!

Wir bieten ein attraktives Jahresbruttoentgelt ab € 39.200,-, abhängig von Ihrer Erfahrung und Qualifikation, zuzüglich gesetzlicher Aufwandsentschädigungen und einer individuell vereinbarten Prämienzahlung.

Bauleiter*in Photovoltaik Großanlagen (m/w/d)

Bauleiter*in Photovoltaik Großanlagen (m/w/d)

Wir suchen eine erfahrene und engagierte Bauleiter*in für die Planung, Koordination und Überwachung von Photovoltaik Großanlagen. In Ihrer verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Position übernehmen Sie die technische und organisatorische Projektabwicklung und bauen ein neues Errichtungsteam auf. Sie sind nicht nur für die fachliche Leitung zuständig, sondern auch aktiv an der praktischen Umsetzung beteiligt und verfügen über eine ausgeprägte "Hands-on-Mentalität".

Ihre Aufgaben:
  • Leitung und Steuerung der Bauprojekte von der Planung bis zur Inbetriebnahme von Photovoltaik Anlagen (AC/DC)
  • Verantwortung für die Montage, Verkabelung und elektrische Anschlussarbeiten sowie Servicearbeiten an bestehenden Anlagen
  • Sicherstellung der termingerechten Bereitstellung von Material und die Überwachung der Logistik
  • Koordination und Qualitätskontrolle der Partnerfirmen (Subunternehmer)
  • Durchführung von Baubesprechungen und Funktion als zentrale Schnittstelle für Kunden, Behörden und die interne Projektleitung
  • Gewährleistung der Einhaltung von Qualitätssicherungsstandards und gesetzlichen Vorgaben
  • Dokumentation der Baustellen und regelmäßiges Projektreporting
Ihr Profil:
  • Abgeschlossene technische Ausbildung (Lehre, HTL, Fachschule, FH) im Bereich Elektrotechnik / Mechatronik oder vergleichbare Qualifikation mit fundierten elektrotechnischen Kenntnissen
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Planung und Umsetzung von Photovoltaikprojekten oder im Energiebereich
  • Erfahrung in der fachlichen Führung von Teams und motivierendem Leadership-Stil
  • Hohes Interesse an erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik
  • Begeisterung für Technik und nachhaltige Arbeitsthemen
  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und professionelles Auftreten im Kundenkontakt
  • Fähigkeit zur effektiven Zusammenarbeit mit Partnerfirmen
  • Entscheidungsfreudigkeit, Durchsetzungsvermögen und ausgeprägte Teamplayer-Mentalität
  • Schwindelfreiheit und Führerschein Klasse B
  • Reisebereitschaft innerhalb Europas
  • Sehr gute Kenntnisse in MS Office;
  • CAD/GIS-Kenntnisse von Vorteil
  • Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Führungsposition mit eigenverantwortlicher Projektabwicklung in einem angenehmen Arbeitsklima, geprägt von einer wertschätzenden Führungskultur und kollegialem Miteinander.
  • Sie werden Teil eines stark expandierenden und erfolgreichen Unternehmens in der innovativen und wachstumsstarken Branche der erneuerbaren Energien.

Wir unterstützen Ihre individuelle Aus- und Weiterbildung, bieten teilweise Home-Office-Möglichkeiten und stellen Ihnen einen Firmenbus mit Privatnutzung zur Verfügung.

Das Jahresbruttogehalt für diese Position beträgt rund € 48.000,-- (Basis Vollzeitanstellung), zuzüglich gesetzlicher Aufwandsentschädigungen und einer individuell vereinbarten Prämienzahlung.

Wir suchen 4 Außendienstmitarbeiter (m/w/d) für Österreich

Außendienstmitarbeiter für Österreich

Aufgabenbeschreibung: Als Außendienstmitarbeiter sind Sie für ein klar definiertes Vertriebsgebiet verantwortlich und betreuen Kunden in Ihrem Verkaufsgebiet. Sie bauen langfristige Partnerschaften mit ansässigen Elektro-, Heizungs- und Sanitärfachbetrieben sowie Dachdecker auf und stehen in engem Kontakt mit den Außendienstmitarbeitern diverser Hersteller. In der Regel sind Sie 4 Tage die Woche bei Ihren Kunden und 1 Tag im HomeOffice tätig.

Anforderungsprofil:
  • Berufserfahrung im Vertrieb von mindestens 5 Jahren, idealerweise im Bereich Photovoltaik-Technologien
  • Interesse und Kenntnisse im Bereich Klima- und Umweltschutz-Technologien
  • Fähigkeit, sich selbst zu organisieren und einen Markt strukturiert und kontinuierlich zu bearbeiten
  • Hohes Maß an Fleiß und Freude am Verkauf und an der Kundenbetreuung
  • Gute Kenntnisse in MS-Office-Programmen (Word, Excel, Outlook) sowie Planungstools für PV-Anlagen
  • Führerschein B
  • Überzeugendes, professionelles Auftreten und eine wirtschaftliche Denkweise mit ausgeprägtem Verhandlungsgeschick
  • Sicheres und verbindliches Auftreten
Ihr Vorteil:
  • Intensive Einarbeitung in die Produkte und internen Abläufe
  • Direkter Bericht an den Vertriebsleiter Österreich
  • Attraktive Gehaltsstruktur inklusive Dienstwagen 
  • Langfristige Wachstumspotentiale und Aufstiegschancen innerhalb des Unternehmens
  • Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen, um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Photovoltaik-Technologien zu vertiefen
  • Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, um eine ausgeglichene Work-Life-Balance zu ermöglichen
  • Möglichkeit, aktiv einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten

DESARROLLADOR DE PROYECTOS EN ENERGÍA EÓLICA/FOTOVOLTAICA (M/F/D)

Descripción de la oferta:
Contrato a término indefinido Tiempo Completo
Desarrollador de proyectos en energía eólica/fotovoltaica (m/f/d)
Tu trabajo:
Desarrollo y gestión de grandes proyectos en el campo de la fotovoltaica / eólica / hidrógeno verde Desarrollo de Negocios: Identificación de nuevas ideas de proyectos y adquisición de proyectos en Sudamérica (principalmente en Colombia)
Gestión de proyectos:
* Acompañamiento de los proyectos desde el inicio hasta la puesta en marcha y más allá,
* Coordinación con todos los stakeholders como comunidades, autoridades, planificadores, tasadores, peritos, proveedores, etc.
* Preparación y presentación de ofertas, incluidos planos y documentación,
* Apoyo activo a la cartera de proyectos existentes.
Tu perfil:
* Mentalidad "manos a la obra", talento organizacional y alta resiliencia,
* Personalidad emprendedora con una amplia comprensión del comercio electrónico (contexto técnico, legal y económico),
* Experiencia profesional relevante en el campo del comercio electrónico / energías renovables , minimo 3 anos o mas,
* Buenas habilidades de TI (los programas MS Office, los sistemas AutoCad y GIS son una ventaja),
* Dominio de idiomas como español e inglés (C2), otros idiomas como alemán, portugués, francés son una ventaja,
* Un gran interés en las energías renovables y la sostenibilidad son imprescindibles,
* Habilidad para trabajar en equipo, responsabilidad personal y flexibilidad,
* Disponibilidad para viajar por toda Colombia y licencia de conducir si es necesario. Vehiculo propio.
* Disponibilidad para viajar.
Su ventaja:
* Empleo en una de las principales empresas de energía renovable en Austria, * Trabajo desafiante en una industria orientada al futuro,
* Horarios de trabajo flexibles y opciones de oficina en casa,
* Ubicaciones en Austria y Colombia (otras horas planificadas) ,
* Diversos beneficios para los empleados,
* Capacitaciones en Europa.
Un salario mensual de EUR 1.338 o COP 6.000.000 brutos. Posibilidad de adaptación según titulación y experiencia.